Musterverordnungen

Bei der Behandlung von neuromuskulären Erkrankungen mit neuropathischem Anteil geht es auch darum, die Grenzen der Physik zu kennen. Neue Musterverordnungen helfen.  
Die Behandlung von Erkrankungen mit progressivem Verlauf ist immer eine Herausforderung. Bei Neuromuskulären Erkrankungen ist interdisziplinäre Zusammenarbeit besonders wichtig.
Im Idealfall arbeiten Neurologie, Orthopädie und Physikalische Medizin eng zusammen. Im Praxis-, aber auch im Patientenalltag ist diese enge Zusammenarbeit mit mehrfacher Konsultation und Aufsuchen dreier Spezialisten oft nicht möglich. 

Schulärztekampagne

CMT ist die häufigste seltene Erkrankung, aber viel zu wenig bekannt. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schüler/eine Schülerin pro Schule betroffen ist, ist groß. SchulärztInnen und PädagogInnen haben die Möglichkeit, Symptome zu erkennen, die Familie auf den Diagnoseweg zu schicken und beim Umgang mit der Erkrankung zu unterstützen. Damit können sie helfen „das Ruder herumzureißen“ und den Lebensweg des Kindes massiv positiv beeinflussen!

Unsere Informationsmappe für SchulärztInnen und LehrerInnen sendeten wir an alle Pflichtschulen Österreichs! Verteilen auch Sie die Mappe an bekannte PädagogInnen und Mediziner um über CMT bei Kindern und Jugendlichen und den damit einhergehenden Leidensdruck zu informieren. Die Mappe ist unter angeführten Link (klicken Sie auf das Bild) herunterzuladen. Gerne können Sie auch gedruckte Exemplare unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anfordern.

 

 

Das CMT-Austria Erklärvideo

 

Die Erstellung und Produktion des Videos wurde unterstützt von ÖKUSS aus Mitteln der Sozialversicherung

Ärztlicher Leitfaden für orthopädische OPs

Die amerikanische Charcot-Marie-Tooth Association (CMTA) hat in Zusammenarbeit mit führenden orthopädischen und neurologischen Ärzten eine Konsenserklärung für orthopädische Operationen bei CMT vorgestellt. Im nachfolgenden Link erhalten Sie eine durch CMT-Austria in Deutsch übersetzte Version dieses Dokuments.

Konsenserklärung in Deutsch

Originaldokument in Englisch