Pflegegeld und Pflegegeldeinstufung
Pflegegeld wird gewährt, wenn der ständige Betreuungs- und Pflegeaufwand mehr als 60 Stunden monatlich beträgt.
Pflegegeld wird gewährt, wenn der ständige Betreuungs- und Pflegeaufwand mehr als 60 Stunden monatlich beträgt.