TERMINE
Frühjahrstreffen
Das Frühjahrstreffen
am 16.April 2011 im Burgenland
musste leider abgesagt werden. Eine Durchführung war
aus finanziellen Gründen (Sponsoren, Vortragsräumlichkeit,
etc. ) nicht möglich.
Einladung
zu den Stammtischen
Stammtisch Wien
Restaurant Mader, Markgraf-Rüdiger-Straße 12,
(Nähe Statthalle)
Samstag,
14. Mai 2011; 15.00 – 17.00 Uhr
(Ansprechpartner: Hr. Edinger, Tel: 0664/ 91
67 341)
Wegbeschreibung: von Süden und Westen: A2, Abfahrt Altmannsdorf,
Altmannsdorfer Straße, Grünbergstraße “grüner Berg“), Richtung Schloss
Schönbrunn, einbiegen in Johnstraße, bis Hütteldorfer Straße, kurz vor der
Stadthalle links einbiegen in Markgraf Rüdiger Straße
Wir
suchen dringend nach einem Mitglied, das einen Stammtisch
in Tirol (zunächst mit tatkräftiger Hilfe des Vorstandes)
leiten würde, auch jeder weitere Vorschlag ist willkommen
Wir freuen uns auf Ihr Kommen zu den Stammtischen und verbleiben mit freundlichen Grüßen, der Vorstand von CMT-Austria
Ganz
Aktuell:
GESETZESÄNDERUNGEN
2011
Pflegegeld
Beim
Zugang zu den Pflegegeldstufen 1 und 2 sind künftig
die Studenwerte als Anspruchsvoraussetzungen in diesen
Stufen erhöht. Pflegegeld in Höhe der Stufe 1 wird bei
einem durchschnitllichen monatlichen Pflegebedarf von
mehr als 60 Stunden und Pflegegeld in Höhe der Stufe
2 bei einem durchschnittlichenmonatlichen Pflegebedarf
von mehr als 85 stunden gewährt.
Für
Personen, die bereits Pflegegeld der Stufen 1 und 2
beziehen oder beantragt haben, gelten diese Änderungen
nicht.
Kündigungsschutz
Der
besondere Kündigungsschutz für begünstigte Behinderte
wurde neu geregelt
Begünstigte
Behinderte, die ab dem Jahr 2011 neu eingestellt werden,
können innerhalb der ersten vier Jahre wie jede andere
ArbeitnehmerInnen gekündigt werden.
Normverbrauchsabgabe
Die
Abgeltung der Normverbrauchsabgabe (NOVA) für Menschen
mit Behinderung entfällt.
Als
Ausgleich dafür wird der monatliche Freibetrag für Körperbehinderte,
die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen,
von 153 € auf 190 € angehoben.
Über
Weihrauch
Da großes
Interesse an natürlichen Methoden der Schmerzbekämpfung besteht, haben wir uns
entschlossen einen gemeinsamen Einkauf zu starten. Es wird betont, dass
Weihrauch nicht als Medikament sondern als Nahrungsergänzung gilt. Besonders
von deutschen betroffenen sind zusätzliche Berichte auf Anfrage erhältlich.
Weihrauch - ein natürliches Heilmittel bei chronischen
Entzündungen Neben
zahlreichen anderen Substanzen (z.B. ätherische Öle, Gerbstoffe usw.) enthält
der Weihrauchharz 5 - 8 % Boswelliasäuren. Von den Boswelliasäuren ist bekannt,
dass sie entzündungshemmende (antiphlogistische) Wirkungen haben.
Entzündungen
sind gekennzeichnet durch Rötung, Schwellung, Ödembildung, Wärme und gestörte
Organfunktion. Sie werden im Körper durch ein bestimmtes Enzym (5-Lipoxygenase)
verursacht. Dieses Enzym veranlasst die Bildung von sogenannten Leukotrienen.
Das sind körpereigene Stoffwechselprodukte, die für die Aufrechterhaltung von
chronischen Entzündungen verantwortlich sind. Entzündliche Erkrankungen sind
daher mit einer erhöhten Leukotrienen-Bildung im Organismus verbunden. Gelingt
es, die übermäßige Leukotrienen-Bildung im Körper zu stoppen, so bilden sich
die chronischen Entzündungen zurück. Wie gesagt wird die
Leukotrienen-Produktion durch ein bestimmtes Enzym veranlasst. Inaktiviert man
dieses Enzym, können keine Leukotriene entstehen. Genau dies tun die
Boswelliasäuren. Sie hemmen die Tätigkeit des Enzyms 5-Lipoxygenase.
Man kann ein
Übermaß an Leukotrienen bei vielen und verschiedenartigen Krankheitsbildern
beobachten. Dazu gehören Krankheiten des rheumatischen Formenkreises, vor allem
die Rheumatische Arthritis, Osteoarthritis, chronische Gelenkentzündung
(Polyarthritis) Polyneuropathie, aber auch die - leider sehr verbreiteten -
entzündlichen Darmerkrankungen Morbus Chron und Colitis ulcerosa, die
Schuppenflechte (Psoriasis) sowie Asthma bronchiale.
Wissenschaftliche
Untersuchungen haben bestätigt, dass in vielen Fällen erhöhter
Leukotrienenbildung nach Einnahme von Weihrauch eine Remission (Zurückgehen der
Krankheitserscheinungen) eintrat. Und das ohne jede Nebenwirkung.
Bei
chronischen Erkrankungen mit entzündlicher Aktivität kann die Behandlung mit
Weihrauch außerordentlich hilfreich sein. Dies macht häufig eine
Langzeitbehandlung nötig. Bei starken oder akuten Beschwerden sind dafür 3 x 2
Kapseln 600 mg Weihrauch-Trockenextrakt eine gängige Dosierung. Einnahme stets
nach dem Essen. Für Kinder bis 10 Jahren
ist die halbe Dosis empfehlenswert. Weihrauch wird in der indischen
Naturheilkunde weit über 3000 Jahre als wichtiges Heilmittel eingesetzt. Diese
lange Tradition rechtfertigt sicher das Vertrauen in seine Anwendung, zumal bis
heute Symptome bei Überdosierung, toxische Wirkungen, Nebenwirkungen und
Gegenanzeigen nicht bekannt geworden sind.
Bezugsquelle Weihrauch
600 mg (Boswellia serrata), 360 VC, € 72.-je Dose, plus Porto € 5.-
Für Österreich- über die cmt-austria Landesstelle
Kärnten, 9400 Wolfsberg, Grahofferstraße 12
Tel.0676-7450616, willi@cmt-austria.at
Weihrauch ist ein Nahrungsergänzungsmittel aus
dem Hause Supplementa, Wissenschaftliche
Ergebnisse von Prof.Dr.H.P.T.Ammon Tübingen
finden Sie auf der website
www.boswellia.org
oder www.weihrauch.org
„Im Grunde sind es doch die Verbindungen mit den Menschen, welche dem Leben seinen Wert geben“.
(Autor unbekannt)
Interessante Informationen:
Auszug aus der „Sozialpolitischen Rundschau d.
Dachorganisation der Behindertenverbände Österreich“ MONAT Ausgabe März 2010,
Seite 9
euro-key
Hinter dem Begriff "euro-key" verbirgt sich ein
europäisches Schließsystem, das vor allem in Österreich, Deutschland und
der Schweiz weit verbreitet ist. Mit dem Schlüssel dieses Systems können
Anlagen, die vor allem körperbehinderten Menschen vorbehalten sind (WCs,
Einfahrtsschranken, Schrägaufzüge etc.) benutzt werden. Ende 2009 waren
1185 Standorte entsprechend ausgestattet. Dieser Schlüssel wird kostenlos
an Personen unter Nachweis der Behinderung (z.B. eine Kopie des
Bundesbehindertenpasses oder Kopie des Ausweises nach 29 b StVO) über den
ÖAR, Kennwort
"Schlüssel", Stubenring 2/1/4, 1010 Wien ausgegeben.
Beim Frühjahrs-Stammtisch in der Steiermark hatten wir diesmal ein
Team von der JOB ALLIANZ Steiermark eingeladen. Die Job Allianz ist ein Projekt
des Bundessozialamtes - Landesstelle Steiermark. Es wurde das Projekt CLEARING
(dieses Projekt gibt es Österreich weit) vorgestellt. Dieses Projekt
unterstützt Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen im Alter von 14 – 24
Jahren. Jugendliche, die die Pflichtschulzeit erfüllt haben und auf der Suche
nach einer Lehrstelle sind, erhalten ebenso Unterstützung wie jene, die eine
weiterführende Schule besucht haben.
Es werden auch verschiedene Hilfeleistungen für Erwachsene
mit besonderen Bedürfnissen angeboten.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich direkt an
Ihr zuständiges Bundessozialamt oder an uns, wir geben Ihnen
gerne Auskunft .
Einige
interessante und wichtige Hinweise
Die
Notärzte und Ambulanzfahrer der Rettungsorganisationen
haben bemerkt, dass bei einem Verkehrsunfall die meisten
Verwundeten ein Mobiltelefon bei sich haben. Bei verletzten
Personen, die nicht mehr ansprechbar sind, wissen die
Einsatzkräfte aber nicht, wer aus den langen Adresslisten
der Mobiltelefone in einer solchen Situation von der
Polizei, Feuerwehr oder Rettung zu kontaktieren ist.
Daher
ergeht von den Rettungsorganisationen der Vorschlag,
dass jeder in das Adressbuch seines Mobiltelefones die
im Notfall zu kontaktierende Person unter demselben
Pseudo eingibt. Das international anerkannte Pseudo
ist:
ICE
- (z.B. ICE Mustermann Max, bei mehreren Personen ICE
1xx, ICE 2 etc.)
Pflegegeld
und Pflegegeldeinstufung
Teilauszug
aus der Informationsveranstaltung der ARGE-FkSD in der
AK Klagenfurt vom 8.7.2010. Vortragender: Dr. Martin
Greifeneder, Richter am Landesgericht Wels
Zuerkennungvon
Pflegegeld oder Erhöhung erfolgt nur auf Antrag. Stichtag
ist der nächstfolgende Monatserste. Vor Antragstellung
wird empfohlen alle notwendigen Pflegemaßnahmen aufzulisten.
Wer
kann Antrag stellen, wer kann Klage einreichen:
- Pflegebedürftiger
- Bevollmächtigter
- Familienmitglieder
oder Haushaltsangehörige
- Vertretungsbefugte
nahe Angehörige
- Sachwalter
Pflegegeldeinstufung
geht nicht nach Behindertengradeinstellung, sie wird
nach Richt- und Mindestwerten festgesetzt. Maßgebend
für die Höhe des Pflegegeldes ist ausschlißlich der
konkrete Betreuungs- und Hilfsbedarf.
Krankenbehandlung
- Abgrenzung:
Medizinische
Maßnahmen im weitesten Sinn sind nicht zu berücksichtigen,
wenn sie ein - ansonsten - nicht behinderter Mensch
gewöhnlich auch nicht selbst vornehmen kann. Die Grundlage
für die Entscheidung über die Einstufung bildet immer
ein ärztliches Sachverständigengutachten (§ 8 Abs 1
EinstV). Dem begutachtenden Arzt sind eventuell Überschreitungen
von Pflegemaßnahmen anzuzeigen. Der Begutachter muss
Pflegepersonen anhören und auf ihre Probleme eingehen.
Bei unzufriedener Eunstufung kann vom Antragsteller
Klage eingereicht werden! (Statistisch gehen 50% der
Klagen durch!) Es entstehen keine Kosten für den Kläger!
(Außer er nimmt sich privat einen Anwalt).
Weitere
Detailinformationen zu diesem Thema gibt Ihnen gerne
unser Vorstandsmitglied Willi Pischon Tel. 0676/7450616,
mailto: willi@cmt-austria.at
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