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Frühjahrstreffen

Das Frühjahrstreffen am 16.April 2011 im Burgenland musste leider abgesagt werden. Eine Durchführung war aus finanziellen Gründen (Sponsoren, Vortragsräumlichkeit, etc. ) nicht möglich.

 

Einladung zu den Stammtischen

Stammtisch Wien

Restaurant Mader, Markgraf-Rüdiger-Straße 12, (Nähe Statthalle)

Samstag, 14. Mai 2011; 15.00 – 17.00 Uhr

(Ansprechpartner: Hr. Edinger, Tel: 0664/ 91 67 341)

Wegbeschreibung: von Süden und Westen: A2, Abfahrt Altmannsdorf, Altmannsdorfer Straße, Grünbergstraße “grüner Berg“), Richtung Schloss Schönbrunn, einbiegen in Johnstraße, bis Hütteldorfer Straße, kurz vor der Stadthalle links einbiegen in Markgraf Rüdiger Straße

Wir suchen dringend nach einem Mitglied, das einen Stammtisch in Tirol (zunächst mit tatkräftiger Hilfe des Vorstandes) leiten würde, auch jeder weitere Vorschlag ist willkommen

 

Wir freuen uns auf Ihr Kommen zu den Stammtischen und verbleiben mit freundlichen Grüßen, der Vorstand von CMT-Austria

Ganz Aktuell:

GESETZESÄNDERUNGEN 2011

Pflegegeld

Beim Zugang zu den Pflegegeldstufen 1 und 2 sind künftig die Studenwerte als Anspruchsvoraussetzungen in diesen Stufen erhöht. Pflegegeld in Höhe der Stufe 1 wird bei einem durchschnitllichen monatlichen Pflegebedarf von mehr als 60 Stunden und Pflegegeld in Höhe der Stufe 2 bei einem durchschnittlichenmonatlichen Pflegebedarf von mehr als 85 stunden gewährt.

Für Personen, die bereits Pflegegeld der Stufen 1 und 2 beziehen oder beantragt haben, gelten diese Änderungen nicht.

Kündigungsschutz

Der besondere Kündigungsschutz für begünstigte Behinderte wurde neu geregelt

Begünstigte Behinderte, die ab dem Jahr 2011 neu eingestellt werden, können innerhalb der ersten vier Jahre wie jede andere ArbeitnehmerInnen gekündigt werden.

Normverbrauchsabgabe

Die Abgeltung der Normverbrauchsabgabe (NOVA) für Menschen mit Behinderung entfällt.

Als Ausgleich dafür wird der monatliche Freibetrag für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen, von 153 € auf 190 € angehoben.

 

Über Weihrauch

Da großes Interesse an natürlichen Methoden der Schmerzbekämpfung besteht, haben wir uns entschlossen einen gemeinsamen Einkauf zu starten. Es wird betont, dass Weihrauch nicht als Medikament sondern als Nahrungsergänzung gilt. Besonders von deutschen betroffenen sind zusätzliche Berichte auf Anfrage erhältlich.

Weihrauch -  ein natürliches Heilmittel bei chronischen Entzündungen       Neben zahlreichen anderen Substanzen (z.B. ätherische Öle, Gerbstoffe usw.) enthält der Weihrauchharz 5 - 8 % Boswelliasäuren. Von den Boswelliasäuren ist bekannt, dass sie entzündungshemmende (antiphlogistische) Wirkungen haben.

Entzündungen sind gekennzeichnet durch Rötung, Schwellung, Ödembildung, Wärme und gestörte Organfunktion. Sie werden im Körper durch ein bestimmtes Enzym (5-Lipoxygenase) verursacht. Dieses Enzym veranlasst die Bildung von sogenannten Leukotrienen. Das sind körpereigene Stoffwechselprodukte, die für die Aufrechterhaltung von chronischen Entzündungen verantwortlich sind. Entzündliche Erkrankungen sind daher mit einer erhöhten Leukotrienen-Bildung im Organismus verbunden. Gelingt es, die übermäßige Leukotrienen-Bildung im Körper zu stoppen, so bilden sich die chronischen Entzündungen zurück. Wie gesagt wird die Leukotrienen-Produktion durch ein bestimmtes Enzym veranlasst. Inaktiviert man dieses Enzym, können keine Leukotriene entstehen. Genau dies tun die Boswelliasäuren. Sie hemmen die Tätigkeit des Enzyms 5-Lipoxygenase.

Man kann ein Übermaß an Leukotrienen bei vielen und verschiedenartigen Krankheitsbildern beobachten. Dazu gehören Krankheiten des rheumatischen Formenkreises, vor allem die Rheumatische Arthritis, Osteoarthritis, chronische Gelenkentzündung (Polyarthritis) Polyneuropathie, aber auch die - leider sehr verbreiteten - entzündlichen Darmerkrankungen Morbus Chron und Colitis ulcerosa, die Schuppenflechte (Psoriasis) sowie Asthma bronchiale.

Wissenschaftliche Untersuchungen haben bestätigt, dass in vielen Fällen erhöhter Leukotrienenbildung nach Einnahme von Weihrauch eine Remission (Zurückgehen der Krankheitserscheinungen) eintrat. Und das ohne jede Nebenwirkung.

Bei chronischen Erkrankungen mit entzündlicher Aktivität kann die Behandlung mit Weihrauch außerordentlich hilfreich sein. Dies macht häufig eine Langzeitbehandlung nötig. Bei starken oder akuten Beschwerden sind dafür 3 x 2 Kapseln 600 mg Weihrauch-Trockenextrakt eine gängige Dosierung. Einnahme stets nach dem Essen. Für Kinder  bis 10 Jahren ist die halbe Dosis empfehlenswert. Weihrauch wird in der indischen Naturheilkunde weit über 3000 Jahre als wichtiges Heilmittel eingesetzt. Diese lange Tradition rechtfertigt sicher das Vertrauen in seine Anwendung, zumal bis heute Symptome bei Überdosierung, toxische Wirkungen, Nebenwirkungen und Gegenanzeigen nicht bekannt geworden sind.

Bezugsquelle Weihrauch 600 mg (Boswellia serrata), 360 VC,  € 72.-je Dose, plus Porto € 5.-

Für Österreich- über die cmt-austria Landesstelle Kärnten, 9400 Wolfsberg, Grahofferstraße 12

Tel.0676-7450616, willi@cmt-austria.at

Weihrauch ist ein Nahrungsergänzungsmittel aus dem Hause Supplementa, Wissenschaftliche

 Ergebnisse von Prof.Dr.H.P.T.Ammon Tübingen finden Sie auf der website

www.boswellia.org oder www.weihrauch.org


 

 

 

„Im Grunde sind es doch die Verbindungen mit den Menschen, welche dem Leben seinen Wert geben“.

(Autor unbekannt)

 Interessante Informationen:

Auszug aus der „Sozialpolitischen Rundschau d. Dachorganisation der Behindertenverbände Österreich“ MONAT Ausgabe März 2010, Seite 9

euro-key

Hinter dem Begriff "euro-key" verbirgt sich ein europäisches Schließsystem, das vor allem in Österreich, Deutschland und der Schweiz weit verbreitet ist. Mit dem Schlüssel dieses Systems können Anlagen, die vor allem körperbehinderten Menschen vorbehalten sind (WCs, Einfahrtsschranken, Schrägaufzüge etc.) benutzt werden. Ende 2009 waren 1185 Standorte entsprechend ausgestattet. Dieser Schlüssel wird kostenlos an Personen unter Nachweis der Behinderung (z.B. eine Kopie des Bundesbehindertenpasses oder Kopie des Ausweises nach 29 b StVO) über den

ÖAR, Kennwort "Schlüssel", Stubenring 2/1/4, 1010 Wien ausgegeben.

Beim Frühjahrs-Stammtisch in der Steiermark hatten wir diesmal ein Team  von der JOB ALLIANZ Steiermark eingeladen. Die Job Allianz ist ein Projekt des Bundessozialamtes - Landesstelle Steiermark. Es wurde das Projekt CLEARING (dieses Projekt gibt es Österreich weit) vorgestellt. Dieses Projekt unterstützt Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen im Alter von 14 – 24 Jahren. Jugendliche, die die Pflichtschulzeit erfüllt haben und auf der Suche nach einer Lehrstelle sind, erhalten ebenso Unterstützung wie jene, die eine weiterführende Schule besucht haben.

Es werden auch verschiedene Hilfeleistungen für Erwachsene mit besonderen Bedürfnissen angeboten.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich direkt an Ihr  zuständiges  Bundessozialamt oder an uns, wir geben Ihnen gerne Auskunft .

Einige interessante und wichtige Hinweise

Die Notärzte und Ambulanzfahrer der Rettungsorganisationen haben bemerkt, dass bei einem Verkehrsunfall die meisten Verwundeten ein Mobiltelefon bei sich haben. Bei verletzten Personen, die nicht mehr ansprechbar sind, wissen die Einsatzkräfte aber nicht, wer aus den langen Adresslisten der Mobiltelefone in einer solchen Situation von der Polizei, Feuerwehr oder Rettung zu kontaktieren ist.

Daher ergeht von den Rettungsorganisationen der Vorschlag, dass jeder in das Adressbuch seines Mobiltelefones die im Notfall zu kontaktierende Person unter demselben Pseudo eingibt. Das international anerkannte Pseudo ist:

ICE - (z.B. ICE Mustermann Max, bei mehreren Personen ICE 1xx, ICE 2 etc.)

Pflegegeld und Pflegegeldeinstufung

Teilauszug aus der Informationsveranstaltung der ARGE-FkSD in der AK Klagenfurt vom 8.7.2010. Vortragender: Dr. Martin Greifeneder, Richter am Landesgericht Wels

Zuerkennungvon Pflegegeld oder Erhöhung erfolgt nur auf Antrag. Stichtag ist der nächstfolgende Monatserste. Vor Antragstellung wird empfohlen alle notwendigen Pflegemaßnahmen aufzulisten.

Wer kann Antrag stellen, wer kann Klage einreichen:

  • Pflegebedürftiger
  • Bevollmächtigter
  • Familienmitglieder oder Haushaltsangehörige
  • Vertretungsbefugte nahe Angehörige
  • Sachwalter

Pflegegeldeinstufung geht nicht nach Behindertengradeinstellung, sie wird nach Richt- und Mindestwerten festgesetzt. Maßgebend für die Höhe des Pflegegeldes ist ausschlißlich der konkrete Betreuungs- und Hilfsbedarf.

Krankenbehandlung - Abgrenzung:

Medizinische Maßnahmen im weitesten Sinn sind nicht zu berücksichtigen, wenn sie ein - ansonsten - nicht behinderter Mensch gewöhnlich auch nicht selbst vornehmen kann. Die Grundlage für die Entscheidung über die Einstufung bildet immer ein ärztliches Sachverständigengutachten (§ 8 Abs 1 EinstV). Dem begutachtenden Arzt sind eventuell Überschreitungen von Pflegemaßnahmen anzuzeigen. Der Begutachter muss Pflegepersonen anhören und auf ihre Probleme eingehen. Bei unzufriedener Eunstufung kann vom Antragsteller Klage eingereicht werden! (Statistisch gehen 50% der Klagen durch!) Es entstehen keine Kosten für den Kläger! (Außer er nimmt sich privat einen Anwalt).

Weitere Detailinformationen zu diesem Thema gibt Ihnen gerne unser Vorstandsmitglied Willi Pischon Tel. 0676/7450616, mailto: willi@cmt-austria.at

 

 

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