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Unterschiede in den Bundesländern, zusätzlich unterschiedliche Handhabung in den Bezirken erschweren uns das Herausgeben dieses Leitfadens. Wir bitten um Erfahrungsberichte, die den untenstehenden Informationen widersprechen.
Eine gute Zusammenstellung findet man unter HELP.GV.AT
AUTO
Behindertenrückerstattung-Gratisvignette:(an Österr. Autobahnen- und Schnellstraßen-GmbH,5033 Salzburg,Postfach 74)
Benötigt werden:
- Kopie des § 40 Behindertenpasses ( Vorder-und Rückseite)
- Bestätigung des Bundessozialamtes, dass für das laufende Jahr keine Gratisvignette ausgegeben wurde.
Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer: (an die eigene Autoversicherung) – Abgabenerklärung für körperbehinderte Personen
Benötigt werden:
- Ausweis gemäß § 29b oder
- Kopie des Behindertenpasses mit Eintragung ( Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder dauernde starke Gehbehinderung oder Blindheit)
Autobahnvignette – kostenlos für das jeweilige Jahr wird nach dem 1. Mal automatisch zu gesandt ( Bundessozialamt in der Stmk.)
Erstantrag an das zuständige Bundessozialamt mit
- Antragsformular
- Kopie des Behindertenpasses
- Zulassungsschein des KFZ
§ 29 – Parkausweis (bei zuständiger Bezirkshauptmannschaft, in den Landeshauptstädten beim Magistrat)
Damit sind möglich:
- Parken auf Behindertenparkplätzen
- Kostenlose Nutzung der blauen Zonen ohne zeitliche Beschränkung
- Befahren der Fußgängerzone bis 11.00 wie bei Ladetätigkeit
- Kurzfristiges Halten in zweiter Spur und in Halte- und Parkverboten
- Jahresmautkarte um nur € 7.- stellt die ASFINAG mit schriftlichen Antrag auf jeder Mautstelle aus. (gilt nicht für A 11)
Antragsformular siehe PDF-Datei (Zum Ausdrucken öffnen Sie die Datei und wählen Sie dann DATEI - DRUCKEN und klicken Sie auf OK). hiezu stellt die ASFINAG zwei weitere Auflagen und zwar: Führerschein mit Einschränkungsvermerk (Eintragung einer Einschränkung der Lenkerbefugnis auf den Betrieb eines behindertengerecht umgebauten Kraftfahrzeuges im gültigen Führerschein, zumindest Eintragung der Einschränkung aufAutomatikgetriebe) und den Zulassungsschein (die Jahreskarte für behinderte Lenker wird nur auf ein für den behinderten Lenker zugelassenes Fahrzeug ausgestellt)
- Kostenloses Parken im Landeskrankenhaus Klagenfurt u. Wolfsberg
(bei Einfahrt Ticket ziehen, vor Ausfahrt am INFO-Schalter das Ticket frei schalten lassen).
Den Ausweis deutlich sichtbar anbringen!
Neuwagenkauf- Abgeltung der Normverbrauchabgabe ( NOVA) gemäß § 36 (Antragsformular bei zuständigem Bundessozialamt)
Die Abgeltung ist derzeit mit € 1500,00 limitiert und nur einmal in fünf Jahren möglich.
BEHINDERTENPASS
Antrag beim zuständigen Bundessozialamt bei folgenden Voraussetzungen:
- Vorliegen einer Gesundheitsschädigung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 von Hundert,
- weiters Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt in Österreich,
- Antrag mit 2 Lichtbildern,
- Bescheid über Blindenzulage/Pflegegeld,
- bei Pensionsleistung den Pensionsbescheid
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BUNDESSOZIALAMT
Zuständig für Anträge auf:
- Behindertenpass/ Duplikat
- Zusätze je nach medizinischen Voraussetzungen
- Gratisvignette
- Neufestsetzung des Grades der Behinderung
Dokumente [als PDF zum Download verfügbar]
nähere Informationen unter: www.bundessozialamt.gv.at
FESTSETZUNG des GRADES der BEHINDERUNG und NEUFESTSETZUNG
(beim zuständigen Bundessozialamt)
Formloses Ansuchen, die aussagekräftigen Untersuchungsergebnisse in Kopie mitsenden, Untersuchungstermin des Arztes wird mitgeteilt, Staatsbürgerschaftsnachweis nötig.
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KOSTENZUSCHUSS für PHYSIOTHERAPIEN, HEILBEHANDLUNGSKOSTEN
(zuständig ist Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat)
Antragsformular bei der Wohnsitzgemeinde erhältlich,
unterschiedliche Handhabung der zuständigen Stellen, für wieviele Einheiten Kostenzuschuss gewährt wird. Meist ist Erfolgsbericht der Physiotherapeuten und neuer Antrag nach einem Jahr oder nach einer bestimmten Anzahl von Behandlungen nötig.
PFLEGEGELD
Antrag bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde, Untersuchungstermin bei Arzt wird mitgeteilt.
Gemeinde, Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbandes (bei BH oder Magistrat) und Antragsteller erhalten Bescheid.
Achtung auf Merkblatt über Meldepflichten, wenn sich Situation ändert.
BEFREIUNG von der RUNDFUNKGEBÜHR
abhängig vom Haushaltsnettoeinkommen.
Antragformular bei der Post oder dem GIS (Gebühreninformationsservice)
1021 Wien, Postfach 200 oder online.
Nähere Informationen auch unter: http://www.orf-gis.at/meld_bef.htm
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STEUER
Je nach Grad der anerkannten Behinderung oder des Ausmaßes der Erwerbsminderung (Behindertenpass) gibt es Auswirkungen auf Steuerbelastung, Steuerbegünstigung, Freibeträge, anerkannte tatsächlich erwachsene Mehraufwendungen... Hingewiesen wird auf den Steuerleitfaden für behinderte Menschen:
Bestellungen dieses Steuerleitfadens:
Medieninhaber und Herausgeber:
Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
A-1010 Wien, Stubenring 2
Tel: 01/513 15 33, Fax: 01/513 15 33-150
E-Mail: dachverband@oear.or.at
Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung fürLohnsteuerzahlerInnen Jahr 2005
Auszug aus dem Steuerbuch 2006 –Seite 61-72
Sie erhalten dieses Steuerbuch jährlich kostenlos bei Ihrem Finanzamt.65
Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderungen (Rz839ff)
Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Pauschalbeträge ohne Selbstbehalt das Einkommen .Ein Steuerpflichtiger gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mind. 25% beträgt. Der Pauschalbetrag ist abhängig vom Grad der Behinderung und beträgt jährlich:
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Grad der Behinderung
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Jahresfreibetrag
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25 % bis 34 %
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75 €
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35 % bis 44 %
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99 €
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45 % bis 54 %
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243 €
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55 % bis 64 %
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294 €
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65 % bis 74 %
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363 €
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75 % bis 84 %
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435 €
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85 % bis 94 %
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507 €
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ab 95 %
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726 €
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Die Behinderung und ihr Ausmaß sind auf Verlangen des Finanzamtes durch eine amtliche Bescheinigung der folgenden zuständigen Stellen nachzuweisen:
- Landeshauptmann bei Empfängern von Opferrente
- Sozialversicherungsträger bei Berufskrankheiten oder Berufsunfällen von Arbeitnehmern
- Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen in allen übrigen Fällen sowie bei Zusammentreffen von Behinderungen verschiedener Art
- Der Nachweis kann auch durch einen Behindertenpass bzw. durch einen abschlägigen Bescheid darüber (aus dem der Grad der Behinderung ersichtlich ist) erfolgen. Der Behindertenpass bzw. Bescheid wird vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen ausgestellt.
Bitte beachten Sie: die bis 2004 vom Amtsarzt ausgestellten Bescheinigungen sind weiterhin gültig.
Bei ganzjährigem Bezug von Pflegegeld (Blindenzulage, Blindengeld; Pflege- oder Blindenbeihilfe) steht der Pauschalbetrag nicht zu. Alleinverdiener können auch die Mehraufwendungen auf Grund einer Behinderung des (Ehe)Partners geltend machen.
Hilfsmittel (Rz850)
Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel – z.B. Rollstuhl, rollstuhlgerechte Adaptierung der Wohnung, Hörgerät oder Blindenhilfsmittel – werden zusätzlich und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt anerkannt.
Heilbehandlung (Rz851)
Im Falle einer Behinderung können auch Kosten einer Heilbehandlung zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden. Als Kosten der Behandlung gelten:
- Arzt und Spitalskosten
- Kur und Therapiekosten
- Kosten für Medikamente, die im Zusammenhang mit der Behinderung
stehen Nicht als Kosten der Heilbehandlung gelten Aufwendungen, die regelmäßig durch die Pflegebedürftigkeit verursacht werden, wie z.B. Kosten für Pflegepersonal, Bettwäsche oder Verbandsmaterialien.
Wer auf Grund seiner Behinderung eine Diätverpflegung benötigt kann zusätzlich die Pauschalbeträge für Diätverpflegung beanspruchen. In diesem Fall ist sowohl die Behinderung als auch das Diäterfordernis von der zuständigen Stelle zu bestätigen. An Stelle der Pauschalbeträge können auch die tatsächlichen Kosten der Behinderung geltend gemacht werden.
Freibetrag für Gehbehinderte (Rz847)
Für Körperbehinderte gibt es einen Freibetrag von 153 € monatlich, sofern sie infolge ihrer Gehbehinderung ein eigenes Fahrzeug für Privatfahrten benötigen. Die Geltendmachung dieses Pauschalbetrages setzt einen Nachweis der Gehbehinderung voraus (beispielsweise Befreiungsbescheid von der motorbezogenen Versicherungssteuer, Ausweis gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung oder Behindertenpass mit der Feststellung der Gehbehinderung). Der Nachweis der Gehbehinderung ist auf Verlangen des Finanzamtes vorzulegen. Die Kosten einer behindertengerechten Adaptierung des Kraftfahrzeuges können nicht geltend gemacht werden. Die ‚Mehraufwendungen eines Gehbehinderten für die Benutzung eines eigenen Kfz können nur in Höhe des Pauschalbetrages von 153 € monatlich abgesetzt werden. Behinderte mit einer mindestens 50%igen Erwerbsminderung ohne eigenes Kfz können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 € monatlich geltend machen.
Welche Regelung gelten für behinderte Pensionisten? Behinderte Pensionisten können die genannten Pauschalbeträge entweder beim Finanzamt oder direkt bei ihrem Pensionsversicherungsträger (ihrer Pensionsauszahlender Stellen) geltend machen. Der Pensionsversicherungsträger informiert gerne über alle weiteren Fragen.
Was können Sie beim Finanzamt geltend machen?
Übersicht der möglichen Freibeträge für Behinderte
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Freibetrag
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Behinderte ohen Pflegegeld
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Behinderte mit Pflegegeld
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Pauschaler Freibetrag bei einem Grad der Behinderung von 25 % oder mehr
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ja
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nein*
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Pauschaler Freibetrag bei Diätverpflegung
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ja
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ja
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Freibetrag für eigenes KFZ bei Gehbehinderung
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ja
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ja
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Freibetrag für Taxikosten (wenn kein eigenes KFZ) bei Gehbehinderung
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ja
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ja
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Aufwendungen für Behindertenmittel und Kosten der Heilbehandlung
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ja
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ja
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* wenn ganzjährig Pflegegeld bezogen wurde
Außergewöhnliche Belastungen für behinderte Kinder (Rz852ff)
Welche außergewöhnlichen Belastungen kann man für behinderte Kinder geltend machen?
Je nach dem Ausmaß der Behinderung stehen verschiedene Freibeträge zu, die durch den Selbstbehalt nicht gekürzt werden. Ein Kind gilt dann als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25% beträgt.
Freibeträge für Kinder mit 25 – 49% iger Behinderung
Für die Feststellung der Behinderung eines Kindes sind die selben Stellen wie für Erwachsene zuständig (wie vor beschrieben). Bei Vorliegen einer Behinderung im nachstehenden Ausmaß stehen folgende ‚Freibeträge zu:
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Grad der Behinderung
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Jahresfreibetrag
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25 % bis 34 %
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75 €
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35 % bis 44 %
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99 €
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45 % bis 49 %
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243 €
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Zusätzlich können ohne Kürzung durch den Selbstbehalt die pauschalen Freibeträge für eine notwendige Diätverpflegung oder die Aufwendungen für ‚Behindertenhilfsmittel (z.B Sehhilfen, Rollstuhl, behindertengerechte Adaptierung der Wohnung) berücksichtigt werden.
Freibeträge für Kinder ab 50%iger Behinderung ohne Pflegegeldbezug
In diesem Fall steht eine erhöhte Familienbeihilfe und an Stelle der zuvor genannten Freibeträge ein monatlicher Pauschalbetrag von 262 € zu.
Zusätzlich können ohne Abzug des Selbstbehaltes die Aufwendungen für Behindertenhilfsmittel (z.B. Sehhilfen, Rollstuhl, behindertengerechte Adaptierung der Wohnung) und das Schulgeld für eine Behindertenschule oder –Werkstätte geltend gemacht werden. Die kosten für Diätverpflegung können neben den Freibetrag von 262 € nicht berücksichtigt werden.
Freibeträge bei Bezug von Pflegegeld für das behinderte Kind
Der Freibetrag von 262 € monatlich ist um das erhaltende Pflegegeld zu kürzen. Die jährlichen Freibeträge nach dem Ausmaß der Behinderung stehen nicht zu. Übersteigt das Pflegegeld den Betrag von 262 €, steht kein Pauschalbetrag zu. Zusätzlich sind im nachgewiesenen Ausmaß unabhängig vom Bezug von Pflegegeld zu berücksichtigen.
- nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (Rz850)
- Kosten der Heilbehandlung (Rz851)
Wird das Pflegegeld für die Wohnunterbringung in einem Internat oder einer Wohngemeinschaft einbehalten, stellen die von den Unterhaltsverpflichteten aufzubringenden Kosten (der Wohnhausbeitrag in ‚Wien oder die Kostenersätze an die jeweiligen Landesregierungen) eine außergewöhnliche Belastung dar.
Was können Sie beim Finanzamt geltend machen?
Übersicht der Freibeträge für behinderte Kinder
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Freibetrag
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Behinderung mindestens 25 % ohne erhöhte Familienbeihilfe
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Behinderung mit erhöhter Familienbeihilfe
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Behinderung mit erhöhter Familienbeihilfe und Pflegegeld
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Pauschaler Freibetrag nah Grad der Behinderung gem. §35 Abs.3 EStG
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ja
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nein
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nein
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Pauschaler Freibetrag von 262 €
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nein
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ja
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ja*
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Pauschaler Freibetrag für Diätverpflegung
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ja
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nein
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nein
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Freibetrag für eigenes KFZ
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nein
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nein
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nein
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Freibetrag für für Taxikosten
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nein
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nein
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nein
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Aufwendungen für Behindertenhilfsmittel und Kosten der Heilbehandlung
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ja
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ja
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Schulgeld für Behindertenschule
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ja
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ja
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*gekürzt um das Pflegegeld
Das Verfahren beim Finanzamt
Arbeitnehmerveranlagung
Wann kann ein Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung gestellt werden?
Für den Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung haben Sie 5 Jahre Zeit (z.B. kann der Antrag für 2005 bis Ende Dezember 2010 gestellt werden). Sie können Ihren Antrag entweder elektronisch über FINANZOnline übermitteln, oder mit dem Formular L1 per Post senden oder persönlich bei Ihrem Finanzamt abgeben. Das Finanzamt bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge des Einlangens und führt auf Ihren Antrag eine Arbeitnehmerveranlagung (früher Jahresausgleich) durch. Die Erledigung der Arbeitnehmerveranlagung durch Ihr Finanzamt kann erst Erfolgen, wenn alle Jahreslohnzettel oder sonstige Meldungen (z.B. Arbeitslosenunterstützung) eingelangt sind.
Bitte Beachten Sie:
Legen Sie der Erklärung keine Lohnzettel und keine Beläge (Rechnungen, Bestätigungen, Zahlungsbeläge) für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen bei. Bewahren Sie die Belege aber sieben Jahre auf, da sie auf Verlangen des Finanzamtes vorgelegt werden müssen.
Die elektronische Arbeitnehmerveranlagung
Wie erreichen Sie die?
Rufen Sie FINANZOnline unter www.bmf.gv.at auf und melden Sie sich an: Entweder mit Klick auf die Rubrik „FINANZOnline“ oder auf die Schaltfläche „Registrierung“ im roten Login Bereich. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie Ihre Zugangskennung (Teilnehmer ID, Benutzer ID und PIN mit Rückscheinbrief Rsa).
Welche Vorteile bietet FINANZOnline ?
- Kostenlose Anwendung rund um die Uhr
- Amtswege per Mausklick bequem von zu Hause
- und vieles mehr, siehe homepage der FINANZOnline
Achtung diese vor angeführtenAngaben sind dem Steuerbuch 2006 entnommen und gelten ausschließlich für die Veranlagung 2005!
Für Jahre zuvor oder Jahre danach sind die Richtlinien den jeweiligen Steuerbüchern der nachfolgenden Jahre zu entnehmen.(z.Bsp. für 2004 >>Steuerbuch 2005, für 2005 >>Steuerbuch 2006 usw.)Die Steuerbücher erhalten Sie kostenlos an den Finanzämtern.
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