Behindertengerechtes Badezimmer in Arbeitnehmerveranlagung

Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat kürzlich entschieden, dass die Kosten für die Umgestaltung eines Wohnzimmers in ein behindertengerechtes Badezimmer als außergewöhnliche Belastung voll abzugsfähig sein können.

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