Behindertenpass statt ÖBB VORTEILSCARD Spezial

Seit 1. Jänner 2014 erhalten Menschen mit Behinderung auch ohne VORTEILSCARD 50% Ermäßigung auf ÖBB Standart-Einzelfahrkarten. Einzige Voraussetzung: Ein Behindertenpass nach dem Bundesbehindertengesetz oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis mit dem Eintrag des Grades der Behinderung von mind. 70 % oder mit dem Vermerk „Der/die Inhaber kann die Fahrpreisermäßigung nach Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“.

Bitte zeigen Sie den Ausweis bei jeder Fahrkartenkontrolle unaufgefordert vor. Personen mit Pflegegeldbezug ohne Behindertenpass können unter Umständen ebenfalls vom Sozialministeriumservice (eh. Bundessozialamt) eine Bescheinigung erhalten, das sie Fahrpreisermäßigung trotzdem in Anspruch nehmen dürfen,.

Die Vorteile haben sich nicht geändert:

50 % Rabatt auf Standard Einzelfahrten, die kostenlose Sitzplatzreservierung und ein gratis Rollstuhlplatz.

Eine Begleitperson reist ebenfalls gratis, wenn die Notwendigkeit nachgewiesen werden kann, etwa bei blinden Menschen und Rollstuhlfahrern oder Eintrag im Behindertenpass „Bedarf einer Begleitperson“. Weiters reist ein Assistenzhund gratis, wenn dessen Bedarf nachgewiesen werden kann: Eintrag im Behindertenpass „stark sehbehindert“ oder „blind“ oder Kennzeichnung des Hundes mit dem entsprechendem Geschirr als Assistenzhund.

Bereits bestehende VORTEILSCARDs gelten bis zum Ablaufdatum, das auf der Karte angegeben ist.